HighEnd Finanzierung für Künstliche Intelligenz

Die L-Bank fördert Vorhaben mit Künstlicher Intelligenz im Rahmen der beiden Förderprogramme Innovationsfinanzierung und Digitalisierungsfinanzierung. Für beide gilt: Ein Vorhaben mit Künstlicher Intelligenz ist "HighEnd" und wird damit der höchsten Förderstufe zugeordnet. Für Unternehmen und ihre Banken sind wichtige Informationen zur Beantragung des im Hausbank-Verfahren vergebenen Förderdarlehens im Folgenden zusammengestellt.

Mit dem optionalen L-Bank-KI-Check kann sich der Antragssteller die korrekte Zuordnung seines Vorhabens zu Innovation oder Digitalisierung sowie den wesentlichen Charkter von KI kostenfrei bescheinigen lassen. KI-Checker Neckar-Alb der IHK Reutlingen ist als L-Bank-Partner der ersten Stunde, seit dem 1. Dezember 2024, bei diesem Programm mit dabei und führt den L-Bank-KI-Check gerne für antragstellende Unternehmen aus ganz Baden-Württemberg durch.

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an größere Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500 Millionen Euro. Sie erhalten einen erhöhten Tilgungszuschuss (KMU) sowie ein generell deutlich zinsverbilligtes Darlehen (KMU und größere Unternehmen).

Was wird gefördert?

Folgende Umsetzungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz werden in den beiden Fördervarianten insbesondere gefördert:

  • Innovationsfinanzierung: Aufwendungen für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung von neuen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen, Prozessen sowie die Finanzierung des Aufbaus neuer Geschäftsmodelle.
  • Digitalisierungsfinanzierung: Aufwendungen für die Integration von KI-Anwendungen in betriebliche Abläufe sowie Weiterbildungsmaßnahmen.

Sofern Sie eine der beschriebenen Umsetzungen planen, kommt das Förderdarlehen für Sie infrage. Beachten Sie auch die genaueren Ausführungen unter den angegebenen Links.

So gehen Sie vor

Sie besprechen mit Ihrer Hausbank Ihr Vorhaben sowie die Möglichkeit des Förderdarlehens. Bei einem positiven Feedback lassen Sie uns gerne für unseren L-Bank-KI-Check (fachlich-technische Überprüfung) folgende Informationen zukommen:

1. Projektbeschreibung, die folgende Punkte abdeckt:

  • Beschreibung der (geplanten) KI-Strategie des Unternehmens
  • Beschreibung der KI-Anwendung (Anwendungsbereiche, ggf. Änderungen an betrieblichen Prozessen, Daten (Verfügbarkeit, Zugriffsberechtigung, strukturierte Datensammlung), Daten- und Informationssicherheit, begleitende Maßnahmen zur Umsetzung wie Schulungen / Weiterbildung (auch nach dem Go-live-Termin), Risikobetrachtung, Hardware / Cloud-Lösung)
  • Angaben zum Neuigkeitswert für das Unternehmen (Ausgangslage, resultierende Änderungen)
  • Ggf. Beschreibung des neuen KI-gestützten Geschäftsmodells
  • Projektplanung (Ziele, Projektzeitraum, Meilensteine, Mitarbeiterkapazitäten)
  • Kostenplanung (Budget)

2. Ausgefülltes L-Bank-Formular „Bestätigung zum Förderantrag“ (kurz: BzA)

  • Den Link zum jeweiligen BzA-Antragsformular finden Sie ganz unten auf dieser Seite (oder unter "Dokumente und Formulare" unter "Antragsformulare und -unterlagen" auf den beiden Programmseiten der L-Bank)

3. (Optional) Angebote und Informationen des Lieferanten

  • Bei Einreichung von Angeboten oder Informationen des Lieferanten können Sie ggf. in der Projektbeschreibung darauf verweisen und die entsprechenden Passagen dadurch kurz halten. So kann oft der wesentliche Charakter von KI innerhalb des Gesamtvorhabens mit den Informationen des Lieferanten zu den eingesetzten Komponenten gut beurteilt werden.

 

Anhand dieser Unterlagen prüfen wir als Partner im KI-Netzwerk der L-Bank Ihren Antrag. Folgende drei Punkte muss Ihr Projekt erfüllen:

  • Wesentlichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz
  • Innovation bezogen auf das antragstellende Unternehmen
  • Positive Einschätzung zur Umsetzungsfähigkeit

Diese fachlich-technische Überprüfung (L-Bank-KI-Check) ist für das antragstellende Unternehmen kostenfrei.

Wir prüfen Ihre Unterlagen zeitnah und lassen Ihnen unsere Bewertung per Mail zukommen. Bei einer positiven Bewertung informieren wir parallel zum Versenden der Mail formal die L-Bank.

Benötigen Sie den L-Bank-KI-Check?

Die Expertise eines L-Bank-KI-Checks war zunächst verpflichtend, ist seit 01.07.2025 aber aufgrund einer Bundesvereinheitlichung optional. Es wird von Seiten der L-Bank dennoch begrüßt, wenn ein L-Bank-KI-Check durchgeführt wurde. Bei beiden Varianten, Innovations- bzw. Digitalisierungsfinanzierung, ist im Formular "Bestätigung zum Förderantrag" (BzA) unter Punkt 6 bzw. Punkt 5 dies entsprechend zu vermerken.